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Newsletter 2018/02

01.08.2018 DPMA Mitteilung

Der Präsidentin über die Richtlinien für das Einspruchsverfahren, Widerrufs- und Beschränkungsverfahren vor dem DPMA

Die Richtlinien für das Einspruchsverfahren in Patentsachen wurden grundlegend überarbeitet und erstmalig um die Richtlinien für das Widerrufs- und Beschränkungsverfahren nach § 64 PatG ergänzt.

Zur Richtlinie: Dokument – Nr P2797/7.18
https://www.dpma.de/docs/formulare/patent/p2797.pdf 

10.08.2018 EPA Deutschland tritt dem vereinigten Register bei Direkt nach dem Vereinigten Königreich ist auch Deutschland dem Vereinigten Register beigetereten. Das Vereinigte Register deckt nunmehr 29 Teilnehmerstaaten ab.

Zur Nachricht
https://forums.epo.org/germany-joins-the-federated-register-7746

25.08.2018 DPMA Informationenzu Autonomes Fahren

Teil 1 Technik
Teil 2 Recht und Ethik
Teil 3 Zahlen und Ranglisten

28.08.2018 SIPO/CNIPANeur Name für SIPO

Der neue Name lautet: China National Intellectual Property Administration (CNIPA). Mit der Namensänderung wurde auch die offizielle Internetseite in www.cnipa.gov.cn (chinesische Version) bzw. english.cnipa.gov.cn (englischeVersion) geändert.

06.09.2018 DPMA Novellierung der europäischen Markenrechtslinie (MRL)

Die Umsetzung des MRL durchläuft das Gesetzgebungsverfahren und soll am 14.01.2019 in Kraft treten.Besonders zu beachten:– Nationale Gewährleistungsmarke kommt– Neue absolute Schutzhindernisse– Änderung der Schutzdauer; neu Anmeldetag gilt

 

27.09.2018 EPA Patent Information News 3/2018

Mit einem Aus- und Rückblick zu 40-jähriger Geschichte der Patetninformation

07.11.2018 Jubiläum 60 Jahre Spreizdübel

Vor 60 Jahren, am 07.11.1958, hat Artur Fischer seine bekannteste Erfindung zum Patetn angemeldet. Mit über2000 Patetnanmeldungen war Senator E.H. Prof.Dr. phil. h.c. Dr.-Ing.E.h. Artur Fischer einer der umtriebigstenund bekanntesten Erfinder Deutschlands. Das DPMA erinnert in einem Artikel an ihn und seine Erfindungen.
Zum DPMA-Artikel

10.12.2018 – 11.03.2019 anerkennung von berufserfahrungen für die Zertifizierung zum Qualified Patent Information Professional

Patetnrechercheure mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung können sich in einer dreimonatigen Übergangsfristzum Qualified Information Professional (QPIP) zertifizieren lassen. Hintergrund ist die Etabglierung des Patent-Informationsexperten(PIP) durch das International Standards Board for Qualified Patent Information Professionals(ISBQPIP) Nach einer EPIDOS Tagung 2002 begann die Zusammenarbiet von Patent Documentation Group (PDG),Confederacy of European Patent Information User Groups (CEPIUG) und Patent Information User Group (PIUG) mitdem Ziel eine Zertifizierung zu erarbeiten.

Zum Antragsverfahren
http://www.qpip.org/PER

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Unsere wichtigsten Informationsquellen für den Newsletter

DPMA

Informationen
www.dpma.de

EPA

News and updates
Amtsblatt des EPA
www.european-patent-office.org

Wipo

Pressroom
www.wipo.int

Rolf claessens
IP Newsflash

www.ipnewsflash.com

Bundesverband deutscher Patentanwälte e. V.

www.bundesverband-patentanwaelte.de

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